Los geht‘s 2018


WICHTIGE VORSTANDSMITTEILUNG: 

 

 

Ab dem 01.01.2018 wird die Angelsperre sowohl für die Teiche an der B57 als auch die Raubfischsperre für den Kahnweiher aufgehoben.

 

Sowohl für Vereinsmitglieder als auch für Tageskartenangler ist das Angeln somit wieder unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften gestattet.

 

Insbesondere für Raubfischangler weisen wir auf die gesetzlichen Schonfristen hin, die dann ab dem 15.02.2018 (Hecht) bis einschließlich 31.05.2018 (Zander) streng zu beachten sind!